Hallo zusammen,
in der MRL steht unter 1.7.4.2: "c) die EG-Konformitätserklärung oder ein Dokument, das die EG-Konformitätserklärung inhaltlich wiedergibt und Einzelangaben der Maschine enthält, das aber nicht zwangsläufig auch die Seriennummer und die Unterschrift enthalten muss;"
bisher haben wir es so gehandhabt, das eine Kopie der Originalkonformitätserklärung mit in der BA (Betriebsanleitung) eingearbeitet war.
Da allerdings die erste Version der BA meist schon früher fertig ist, als z.B. die Sicherheitsabnahmte stattfand, wird mit der herausgabe der BA immer noch gewartet. Das wollen wir vermeiden und die BA früher rausgeben.
Ich weiß, dass die Konformitätserklärung der Maschine beiliegen muss, wenn unser Kunde damit arbeitet, das wird auch weiterhin der Fall sein. Nur z.B. zur Inbetriebnahme kann die BA schon helfen.
Meine Frage ist nur, wie der Punkt c) oben bei euch gehandhabt wird?
in der MRL steht unter 1.7.4.2: "c) die EG-Konformitätserklärung oder ein Dokument, das die EG-Konformitätserklärung inhaltlich wiedergibt und Einzelangaben der Maschine enthält, das aber nicht zwangsläufig auch die Seriennummer und die Unterschrift enthalten muss;"
bisher haben wir es so gehandhabt, das eine Kopie der Originalkonformitätserklärung mit in der BA (Betriebsanleitung) eingearbeitet war.
Da allerdings die erste Version der BA meist schon früher fertig ist, als z.B. die Sicherheitsabnahmte stattfand, wird mit der herausgabe der BA immer noch gewartet. Das wollen wir vermeiden und die BA früher rausgeben.
Ich weiß, dass die Konformitätserklärung der Maschine beiliegen muss, wenn unser Kunde damit arbeitet, das wird auch weiterhin der Fall sein. Nur z.B. zur Inbetriebnahme kann die BA schon helfen.
Meine Frage ist nur, wie der Punkt c) oben bei euch gehandhabt wird?