Hallo,
habe folgende Frage Wenn ich einen Einrichtungsgegenstand z.b. ein Bett habe dass eine Holzvertäfelung hat und in diese Schalter etc. eingebaut werden müssen muss dann die "Anschlussleitung" zugentlastet sein ? Meine Überlegung war eben das z.b. das Bett ja verrutschbar ist und die leitungen könnten rausgerissen werden, z.b. beim umstellen des Bettes- wie sieht der Fall aus wenn das Bett mit der Wand fest verschraubt ist? Ein ortsfestes Betriebsmittel ist es aber in jedem Fall (Gewicht größer 18kg) ODER?
Gruß Feuerwehrmann
habe folgende Frage Wenn ich einen Einrichtungsgegenstand z.b. ein Bett habe dass eine Holzvertäfelung hat und in diese Schalter etc. eingebaut werden müssen muss dann die "Anschlussleitung" zugentlastet sein ? Meine Überlegung war eben das z.b. das Bett ja verrutschbar ist und die leitungen könnten rausgerissen werden, z.b. beim umstellen des Bettes- wie sieht der Fall aus wenn das Bett mit der Wand fest verschraubt ist? Ein ortsfestes Betriebsmittel ist es aber in jedem Fall (Gewicht größer 18kg) ODER?
Gruß Feuerwehrmann