Hallo liebe Kollegen!
Seit längerem überlege ich mich nebenberuflich selbstständig zu machen. Ich möchte den Industrieunternehmen in meinem Umkreis Support bei steuerungstechnischen/
elektrischen Störungen anbieten. Mein Geschäftsmodell besteht aus der Bereitschaft auf Abruf zu den Unternehmen zu fahren und diesen "aus der Patsche" zu helfen. Im Prinzip
möchte ich nur eine Fehlersuche/- findung anbieten. Ich möchte vorerst keine Hardware/Software anbieten, installieren oder liefern :cool:
Die Eckdaten zusammengefasst
- Unternehmensform Einzelunternehmer
- keine Lieferung von Software/ Hardware
- reine Fehlerfindung bei steuerungstechnischen Störungen (Produktionsmaschine steht und verursacht Ausfall)
Folgendes Szenario->
Ein Unternehmen ruft bei mir an und möchte meinen Service in Anspruch nehmen. Ich fahre dort hin und finde nach einer Zeit t den Fehler nicht.
Somit kapituliere ich weil ich nicht die Mittel, bzw. nicht das Fachwissen habe. (kann ja manchmal vorkommen!:rolleyes:)
Zu meinen Fragen
Hat der Auftragnehmer mir gegenüber auch bei einer reinen Fehlersuche Gewährleistungsansprüche?
Kann der Auftragnehmer den in der Zeit t entstandenen weiteren Produktionsausfall bei mir geltend machen?
Ist es ratsam sich von einem Fachanwalt diesbezüglich AGB's erstellen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Schöne Grüße,
Boco:cool:
Seit längerem überlege ich mich nebenberuflich selbstständig zu machen. Ich möchte den Industrieunternehmen in meinem Umkreis Support bei steuerungstechnischen/
elektrischen Störungen anbieten. Mein Geschäftsmodell besteht aus der Bereitschaft auf Abruf zu den Unternehmen zu fahren und diesen "aus der Patsche" zu helfen. Im Prinzip
möchte ich nur eine Fehlersuche/- findung anbieten. Ich möchte vorerst keine Hardware/Software anbieten, installieren oder liefern :cool:
Die Eckdaten zusammengefasst
- Unternehmensform Einzelunternehmer
- keine Lieferung von Software/ Hardware
- reine Fehlerfindung bei steuerungstechnischen Störungen (Produktionsmaschine steht und verursacht Ausfall)
Folgendes Szenario->
Ein Unternehmen ruft bei mir an und möchte meinen Service in Anspruch nehmen. Ich fahre dort hin und finde nach einer Zeit t den Fehler nicht.
Somit kapituliere ich weil ich nicht die Mittel, bzw. nicht das Fachwissen habe. (kann ja manchmal vorkommen!:rolleyes:)
Zu meinen Fragen
Hat der Auftragnehmer mir gegenüber auch bei einer reinen Fehlersuche Gewährleistungsansprüche?
Kann der Auftragnehmer den in der Zeit t entstandenen weiteren Produktionsausfall bei mir geltend machen?
Ist es ratsam sich von einem Fachanwalt diesbezüglich AGB's erstellen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Schöne Grüße,
Boco:cool: