Hallo,
ist es zulässig einen Gefahrenbereich mit Roboter automatisch wieder frei zu geben, wenn ein Lichtgitter und Hintertretschutz (Scanner am Boden und ggf. in anderer Höhe) wieder IO Signal ausgeben?
Oder ist da zwingend eine Quittierung nach Sichtkontrolle erforderlich?
Ist das in einer Richtlinie oder Norm beschrieben?
Gruß
Jan
ist es zulässig einen Gefahrenbereich mit Roboter automatisch wieder frei zu geben, wenn ein Lichtgitter und Hintertretschutz (Scanner am Boden und ggf. in anderer Höhe) wieder IO Signal ausgeben?
Oder ist da zwingend eine Quittierung nach Sichtkontrolle erforderlich?
Ist das in einer Richtlinie oder Norm beschrieben?
Gruß
Jan