Hallo,
ich verwende die WEKA-CE Software und hab eine Frage anhand von folgenden Beispiel:
Bewertet wird eine Abzugseinheit (Bereich Förderelemente):
Ergebnis der Risikoeinschätzung: (Eingangsrisiko)
S2: schwere Verletzung
F2: Dauer ständig (Betrachtung im offenen Zustand)
O3:Eintrittswahrscheinlichkeit hoch
A2:Ausweichen kaum möglich (Geschwindigkeit > 0,25m/s)
Als Schutzmaßnahme muss eine steuerungstechnische gewählt werden (verriegelnd trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung), da im Stillstand dieser Bereich zugänglich sein muss.
Also bewerte ich jetzt die steuerungstechnische Maßnahme:
S2: schwere Verletzung weiterhin möglich
ab hier bin ich mir nicht mehr sicher:
F2 oder F1 -> Der Zugang in den Gefahrenbereich ist nur selten erforderlich, darf ich dann somit F1 nehmen oder muss ich trotzdem die Anlage ohne die verriegelnd trennende Schutzeinrichtung betrachten? Theoretisch kann die Abdeckung ja die ganze Zeit offen stehen und somit ist die Gefährdungsexposition wieder dauerhaft vorhanden.
O? Ändert sich hiermit auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts?
A? Ist jetzt ein Ausweichen möglich?
Mein Verständnisproblem liegt darin, dass ich jetzt nicht weiß, ob ich die Schutzabdeckung mit in die Betrachtung einbeziehen darf oder nicht.
Könnt ihr mir bitte das mal erklären?
Danke
ich verwende die WEKA-CE Software und hab eine Frage anhand von folgenden Beispiel:
Bewertet wird eine Abzugseinheit (Bereich Förderelemente):
Ergebnis der Risikoeinschätzung: (Eingangsrisiko)
S2: schwere Verletzung
F2: Dauer ständig (Betrachtung im offenen Zustand)
O3:Eintrittswahrscheinlichkeit hoch
A2:Ausweichen kaum möglich (Geschwindigkeit > 0,25m/s)
Als Schutzmaßnahme muss eine steuerungstechnische gewählt werden (verriegelnd trennende Schutzeinrichtung mit Zuhaltung), da im Stillstand dieser Bereich zugänglich sein muss.
Also bewerte ich jetzt die steuerungstechnische Maßnahme:
S2: schwere Verletzung weiterhin möglich
ab hier bin ich mir nicht mehr sicher:
F2 oder F1 -> Der Zugang in den Gefahrenbereich ist nur selten erforderlich, darf ich dann somit F1 nehmen oder muss ich trotzdem die Anlage ohne die verriegelnd trennende Schutzeinrichtung betrachten? Theoretisch kann die Abdeckung ja die ganze Zeit offen stehen und somit ist die Gefährdungsexposition wieder dauerhaft vorhanden.
O? Ändert sich hiermit auch die Wahrscheinlichkeit des Eintritts?
A? Ist jetzt ein Ausweichen möglich?
Mein Verständnisproblem liegt darin, dass ich jetzt nicht weiß, ob ich die Schutzabdeckung mit in die Betrachtung einbeziehen darf oder nicht.
Könnt ihr mir bitte das mal erklären?
Danke