Guten Tag,
kennt sich jemand mit der Rechtslage bezüglich E-PLan Konstrukteur aus?
Folgende Situation. Ein Auszubildener hat die Ausbildung zum Mechatroniker bestanden, Arbeitete nun 2 Jahre im Unternehmen und verdrahtete Maschinen, machte Schutzleiterprüfungen, Iso Prüfungen und Hochspannungsprüfungen. Führte weitgehend viele Testaufbauten durch und kontrolliere während dem Aufbau die Schaltpläne um Korrekturen weiter zu geben.
Ist dieser Azubi nun berechtigt dazu, Schaltschränke mithilfe von E-Plan P8 zu erstellen, zeichnen und dokumentieren? Zu dem Aufgabengebiet gehört dann natürlich das auswählen der Komponenten unter Beachtung der EN 60204. Stücklistenerstellung usw.
Hat da jemand Erfahrung oder ist selbst Mechatroniker?
kennt sich jemand mit der Rechtslage bezüglich E-PLan Konstrukteur aus?
Folgende Situation. Ein Auszubildener hat die Ausbildung zum Mechatroniker bestanden, Arbeitete nun 2 Jahre im Unternehmen und verdrahtete Maschinen, machte Schutzleiterprüfungen, Iso Prüfungen und Hochspannungsprüfungen. Führte weitgehend viele Testaufbauten durch und kontrolliere während dem Aufbau die Schaltpläne um Korrekturen weiter zu geben.
Ist dieser Azubi nun berechtigt dazu, Schaltschränke mithilfe von E-Plan P8 zu erstellen, zeichnen und dokumentieren? Zu dem Aufgabengebiet gehört dann natürlich das auswählen der Komponenten unter Beachtung der EN 60204. Stücklistenerstellung usw.
Hat da jemand Erfahrung oder ist selbst Mechatroniker?