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Channel: SPS-Forum - Automatisierung und Elektrotechnik
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Zuständigkeit Sicherheitstechnik Umbauten , S5 auf S7 , Zustimmtaster, Neuanlagen

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Hallo Zusammen,

Ich arbeite in der Automobilindustrie und bin als Softwaretechniker tätig.

Hierzu hätte ich ein paar Fragen bezüglich der Sicherheitstechnik.

1)S5 auf S7 Umbauten:
Bei den Umbauten von S5 auf S7 wird meistens die HW-Sicherheit(Pnotz) in die S7 (S7-Safty) gepackt Wir bieten eigentlich immer nur den Steuerungsaustausch an. Wie ist es da mit der CE-Kennzeichnung, verliert die Anlage damit die CE Kennzeichnung? Im Normalfall sind wir Unterlieferant. Jedoch erstellen wir dann eine Not-Aus Matrix und prüfen diese dann auch nach der erstellten Matrix.
Jetzt ist z.B: Audi unser Kunde und er möchte die Lastspannungs-Bereiche auftrennen. Kann man das einfach so machen? Muss ich ihn darauf hinweißen, dass wir keine Gefahrenanalyse für die Anlage machen und wenn er das will auch er dafür haftbar ist? Wie läuft so etwas in anderen Bereichen ab?


2)Neuanlagen: Wer ist bei Neuanlagen für die sichere Abschaltung verantwortlich. Meiner Meinung nach der Anlagenhersteller, oder liege ich da falsch?
Mein Problem ist, ich bekomme den Eplan, mit allen Not-Aus , Lichtschranken, Arretierungen, Schutztüren, etc.. Jedoch niemand sagt mit welchem Bauteil ich welches Aggregat abschalte soll. Der Anlagenhersteller drückt sich einfach. Damit die Software dann doch inbetrieb genommen werden kann, Erstellen wir die Abschaltmatrix (nach Wochen von E-mails ohne Erfolg). Wir prüfen auch diese so wie wir Sie für Richtig halten. Jedoch haben wir keine Gefahrenanalyse, gemacht. Wenn wir diese dann so abgeben sind alle glücklich und keiner Frägt nach bzw prüft diese! Doch wie sollte dies eigentlich Ablaufen? bzw Wie kann ich den Anlagenhersteller dazu bringen, dass er diese eigentlich liefern muss?
Wer muss die Matrix alles Prüfen und unterschreiben? Bei S7-Safty nur der Softwareinbetriebnehmer oder auch ein Elektriker, welcher die Spannung misst? Im Anhang befindet sich eine Matrix als Beispiel.

3) Zustimmtaster,
Bei Schutztüren welche mit Euchner-Schalter überwacht werden möchte der Kunde gerne Zusatzfunktionen:
Wie z.B:
E2-Schlüsselschalter (nur geschultes Personal) + Totmanntaster ==> Schutztüre kann geöffnet werden und Anlage läuft in Automatik weiter.
Wartungsbetrieb: E2-Schlüsselschalter (nur geschultes Personal) + Bereich muss in der Betriebsart "Hand" (kein Sicheres Signal)sein==> Schutztüre kann geöffnet werden.

In wieweit darf/kann man solche Funktionen umsetzen. Darf ich alles umsetzen? Denn ob das erlaubt ist, muss ja der Kunde selbst prüfen, wenn er genau diese Funktion wünscht oder?, ich führe nur seine Funktion aus!


Geht es in der Industrie da nur mir so. Bin nicht nur bei einem Kunden, aber es läuft mehr oder weniger überall ähnlich ab. Bin ich als Prüfer der Matrix auch verantwortlich das diese richtig ist für die Anlage. Oder reicht es eigentlich das ich die Matrix prüfe. Sofern die Software dann wie die Matrix abschaltet bin ich doch nicht mehr haftbar oder?


Danke für eure Hilfe

Mit freundichen Grüßen
Michael
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