Guten Tag zusammen
Ggf. gibt es hierzu schon einen Beitrag, und wenn ja, reicht ein Link dorthin.
Meine Frage lautet:
Dürfen nach dem Reset des Not - Halt Kreises direkt, in dem Fall pneumatisch betätigte Bewegungen ausgeführt werden. Die sich bewegenden Teile befinden sich innerhalb eines Schutzzauns, so dass der Bediener nicht erfasst werden kann, jedoch kann das Werkstück u. U. aus dem Schutzbereich herausragen, so dass durch eine unerwartete Bewegung des Werkstücks der Bediener in eine Gefährdungssituation gerät. Ich bin der Ansicht, dies darf nicht der Fall sein und muss dies jetzt begründen. Anhand von Normen usw. Da ich eine Zeitlang nicht mehr im Bereich Maschinensicherheit tätig war, habe ich leider ein wenig den Bezug dazu verloren.
Gruß
Thomas
Ggf. gibt es hierzu schon einen Beitrag, und wenn ja, reicht ein Link dorthin.
Meine Frage lautet:
Dürfen nach dem Reset des Not - Halt Kreises direkt, in dem Fall pneumatisch betätigte Bewegungen ausgeführt werden. Die sich bewegenden Teile befinden sich innerhalb eines Schutzzauns, so dass der Bediener nicht erfasst werden kann, jedoch kann das Werkstück u. U. aus dem Schutzbereich herausragen, so dass durch eine unerwartete Bewegung des Werkstücks der Bediener in eine Gefährdungssituation gerät. Ich bin der Ansicht, dies darf nicht der Fall sein und muss dies jetzt begründen. Anhand von Normen usw. Da ich eine Zeitlang nicht mehr im Bereich Maschinensicherheit tätig war, habe ich leider ein wenig den Bezug dazu verloren.
Gruß
Thomas