Hallo zusammen,
über mehrere Ecken habe ich heute erfahren, dass angeblich der Betreiber verpflichtet ist jährlich die Checksumme der sicherheitsgerichteten Steuerungen zu prüfen.
Quasi ein Check der Soll-Summe (z.B. aus der Sicherheitsmatrix oder ähnlichem) gegen die aktuelle der Anlage. Dies würde wohl in einer BG-Vorschrift stehen.
Leider finde ich weder die Vorschrift noch Infos hierzu im Netz.
Aktuell machen wir nur eine reine Prüfung der Sicherheitseinrichtungen Lichtschranken, Not-Halt, 2-Hand Bedienung usw.
Kann mir jemand helfen wo ich weitere Infos dazu finde? Bzw. wo diese Forderung verankert sein könnte?
Vielen Dank im voraus.
Christian
über mehrere Ecken habe ich heute erfahren, dass angeblich der Betreiber verpflichtet ist jährlich die Checksumme der sicherheitsgerichteten Steuerungen zu prüfen.
Quasi ein Check der Soll-Summe (z.B. aus der Sicherheitsmatrix oder ähnlichem) gegen die aktuelle der Anlage. Dies würde wohl in einer BG-Vorschrift stehen.
Leider finde ich weder die Vorschrift noch Infos hierzu im Netz.
Aktuell machen wir nur eine reine Prüfung der Sicherheitseinrichtungen Lichtschranken, Not-Halt, 2-Hand Bedienung usw.
Kann mir jemand helfen wo ich weitere Infos dazu finde? Bzw. wo diese Forderung verankert sein könnte?
Vielen Dank im voraus.
Christian