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Channel: SPS-Forum - Automatisierung und Elektrotechnik
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Brandgefahr berücksichtigen Hersteller oder Betreiber

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Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage.
Wer es noch nicht weiß, wir bauen Prüfstände (Rollenprüfstände, Getriebeprüfstände, Gelenkwellenprüfstände, ...). Die größe umfasst komplette Gebäude.
Nun stellt sich mir die Frage, wer allgemein die Brandgefahr berücksichtigen muss.
Wir kaufen große Hydaulikaggregate zu. Der Hydraulikaggregathersteller gibt in seiner Montageanleitung an:
Hydrauliköle sind brennbare und wassergefährdende Flüssigkeiten! In Fällen von externem Brand muss die Hydraulikanlage abgeschaltet und drucklos gesetzt werden!
Allgemeine Sicherheitshinweise:
► Geeignetes Löschmittel: Schaum, Löschpulver, CO2
► Persönliche Schutzausrüstung:
► Augenschutz: bei Gefahr von Augenkontakt, Schutzbrille
► Handschutz: Schutzhandschuhe (Material nach Angaben des Herstellers)
► Haut- und Körperschutz: bei Gefahr von Hautkontakt, Schutzanzug
► Rauchen verboten am Arbeitsplatz und im Lagerraum


Wir als Generalunternehmer übernehmen diesen Hinweis und geben ihn an den Betreiber weiter.
Die Grundfrage ist, wer ist jetzt verantwortlich, z.B. eine Löschanlage oder Brandmeldeanlage im Gebäude zu installieren.
In der MRL steht:
1.5.6. Brand
Die Maschine muss so konstruiert und gebaut sein, dass jedes Brand- und Überhitzungsrisiko vermieden wird, das von der Maschine selbst oder von Gasen, Flüssigkeiten, Stäuben, Dämpfen und anderen von der Maschine freigesetzten oder verwendeten Stoffen ausgeht.

Wenn ich das jetzt ganz wörtlich nehmen würde, müsste dann ein Hydraulikaggregathersteller immer auch eine Löschanlage mitliefern? Denn mit Hydrauliköl (Flüssigkeit) kann ein Brandrisiko entstehen.
Mir ist schon klar, das auch eine Zündquelle und Sauerstoff vorhanden sein muss, aber wo hört man auf von Brandrisiko zu sprechen? Sauerstoff und ein Brennstoff habe ich schon einmal. Reicht es zu sagen, "RAuchen verboten"?
Auf Seite 9 der DGUV http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/i-719.pdf steht, das der Unternehmer mit der Gefährdungsbeurteilung ermitteln muss, ob Brandgefahr entsteht.

Irgendwie kommt es mir auch zu Abstrakt vor zu sagen, der Hersteller einer Werkzeugmaschine oder der Hersteller eines Prüfstandes muss in das Gebäude eine Brandmeldeanlage einbauen. Das sehe ich eindeutig eher beim Betreiber, aber ich finde irgendwie keine richtige Argumentation, weder dafür noch dagegen. Das der Maschinenhersteller die Brandgefahr berücksichtigen muss, das ist klar (siehe MRL 1.5.6), aber ich sehe das eher bei Konstruktion und der verwendeten Betriebsstoffe. Nur Hydrauliköl ist nunmal schlecht durch etwas anderes zu ersetzen.
Könnt ihr mir da weiterhelfen?

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