Weiß jemand zufällig, welche Leistungsgrenzen für eine Motorinbetriebnahme mit Stern- Dreieckanlasserschaltungen im öffentlichen 400V Netz gelten?
Dies ist in der TAB des VNB geregelt, habe die typischen Werte aber nicht parat.
Es geht darum, ob eine 15kW DASM (YD 690V/400V) im öffentlichen Netz mit einer Stern- Dreieckanlasserschaltung in Betrieb genommen werden darf oder ob ein Sanftanlasser/ FU notwendig ist.
Danke
Dies ist in der TAB des VNB geregelt, habe die typischen Werte aber nicht parat.
Es geht darum, ob eine 15kW DASM (YD 690V/400V) im öffentlichen Netz mit einer Stern- Dreieckanlasserschaltung in Betrieb genommen werden darf oder ob ein Sanftanlasser/ FU notwendig ist.
Danke