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Channel: SPS-Forum - Automatisierung und Elektrotechnik
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Hintertretbare Schutzbereiche

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Moin zusammen,

im Anhang mal ein Beispiel einer Anlage mit Schutzzaun. Durch die blauen Sichthindernisse kann man von den Türen aus (wo auch die Quittierung ist) jeweils nur bis zur gelben Linie blicken. Wenn sich Personen hinter die gelbe Linie bewegen, sind sie nur von der anderen Tür sichtbar.

zaun.PNG

Zu Verhinderung der versehentlichen "Einquittierung" habe ich mir überlegt, entlang der gelben Sichtlinie Lichtschranken oder ein Lichtvorhang aufzustellen. Programmtechnisch würde es dann so aussehen:

  • Normal muss nur die Tür quittiert werden, die auch geöffnet wurde.
  • Wurde jedoch die Lichtschranke/Lichtvorhang unterbrochen müssen beide Türen quittiert werden.
  • Wenn bei einer quittierten Tür (Der Bediener geht gerade zur zweiten, um zu quittieren) wieder die Lichtschranke unterbrochen ist, müssen wieder beide Türen erneut quittiert werden.


Haltet ihr diese Lösung generell für praktikabel und ausreichend, um das versehentliche und unbewusste "Einquittieren" von Personen zu verhindern?


Für die Lichtschranke/Lichtgitter ist sicherlich kein Finger- oder Handschutz (Auflösung) erforderlich. PILZ bspw. unterscheidet neben diesen beiden Klassen auch Körperschutz mit 170 mm und 300 mm. Ist eine solche Auflösung ausreichend, oder reichen evtl. sogar 4 einzelne Sicherheitslichtschranken aus?

Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps?

Viele Grüße,
clumsi
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