Moin zusammen,
in der DIN EN ISO 13855 und DIN EN ISO 13857 sind Mindestsicherheitsabstände von Schutzeinrichtungen (wie bspw. Schutzzäune) und dem Gefahrenbereich definiert.
Eigentlich darf ein Schutzzaun also nie so angeordnet sein, dass der Roboter diesen erreichen kann. Es gibt aber Schutzzäune, die ein Nachweis über einen Pendelschlagtest haben. Darf der Schutzzaun also durch einen möglichen Bewegungsbereich eines Roboters verlaufen, wenn die angegebenen maximalen Achsenergien lt. Roboterdatenblatt geringer sind als die Prüfenergie für den Zaun-Pendelschlagtest?
Gibt es sonst irgendwelche Außnahmen oder Begründungen, wenn es ok ist, dass der Roboter den Schutzzaun erreichen kann?
Viele Grüße aus dem Home-Office,
clumsi
in der DIN EN ISO 13855 und DIN EN ISO 13857 sind Mindestsicherheitsabstände von Schutzeinrichtungen (wie bspw. Schutzzäune) und dem Gefahrenbereich definiert.
Eigentlich darf ein Schutzzaun also nie so angeordnet sein, dass der Roboter diesen erreichen kann. Es gibt aber Schutzzäune, die ein Nachweis über einen Pendelschlagtest haben. Darf der Schutzzaun also durch einen möglichen Bewegungsbereich eines Roboters verlaufen, wenn die angegebenen maximalen Achsenergien lt. Roboterdatenblatt geringer sind als die Prüfenergie für den Zaun-Pendelschlagtest?
Gibt es sonst irgendwelche Außnahmen oder Begründungen, wenn es ok ist, dass der Roboter den Schutzzaun erreichen kann?
Viele Grüße aus dem Home-Office,
clumsi