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Channel: SPS-Forum - Automatisierung und Elektrotechnik
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Konformitätserklärung - Angeben von Normen

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Hallo Zusammen,

ich stelle anhand einer von mir verfassten Risikobeurteilung eine Konformitätserklärung aus und habe dazu ein paar Fragen:

Die Angabe von Normen in der KE ist freiwillig, und laut Leitfaden MRL (§110, Link: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downl...e&v=1#page=120) erstreckt sich die Konformitätsvermutung nur auf die in Anhang Z angegebenen Sicherheits- / Gesundheitsschutzanforderungen. OK soweit...

Heißt: Ich kann / sollte eine Norm nur dann in der KE angeben, wenn ich mir sicher bin, auf die in Anhang Z verwiesenen Sicherheits- / Gesundheitsschutzanforderungen in der Risikobeurteilung eingegangen, die Risiken bewertet und abgestellt zu haben, oder wie ist das zu verstehen?

Was passiert, wenn ich keine Norm in der KE angebe? Keine Konformitätsvermutung für harmonisierte Normen?

Im konkreten Fall geht es um eine Anlage, in die ein Roboter eingebaut wird.

Für die Integration des Roboters gilt die ISO 10218-2, für den Roboter selbst ISO 10218-1. Es macht Sinn, die -2 in der KE anzugeben. Für die -1 würde ich das mal infrage stellen, da sie sich ja nur mit dem Roboter beschäftigt. Ich habe die -1 in der RB beispielsweise heran gezogen, um festzuhalten, dass an jeder Bedienstation, von der aus eine Roboterbewegung ausgelöst werden kann, ein Nothalt vorzusehen ist. Allein die Schutzmaßnahme reicht wahrscheinlich nicht aus, um die Norm in der KE zu referenzieren?

Mal abgesehen davon, fehlt der Anhang Z in den beiden Normen...

Wie würdet ihr in dem Fall vorgehen?

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