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Channel: SPS-Forum - Automatisierung und Elektrotechnik
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Anhang IV MRL

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Guten Morgen!

Ich stehe gerade vor der Aufgabe, eine Sägelinie zu automatisieren. Mit den Sägen (Kreissägen, bislang im Handbetrieb) wird ausschließlich Metall bearbeitet.

Die Sägen gehören (scheinbar) nicht zu den Maschinen gem. Anhang IV, da Sägen zur METALL-Bearbeitung hier nicht aufgeführt sind. Bzw. die Angabe "zur Bearbeitung von Holz oder Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften" beschreibt für mich nicht, dass damit auch Metall (keine ähnlichen physikalischen Eigenschaften wie Holz) gemeint ist...

Trotzdem finde ich den Anhang IV nicht wirklich erschöpfend: Warum fallen Sägen zur Metallbearbeitung hier nicht rein? Weil man davon ausgeht, dass Sägen zur Holzbearbeitung idR handbetrieben sind?

Und: Was würde in dem Fall einer automatisierten Säge-Anlage gelten, in der eine Maschine nach Anhang IV (also zB zur Bearbeitung von Holz) eingebaut wird? Für den Automatik-Betrieb gelten ja andere Gefährdungssituationen...

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